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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 25.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 25.09 (https://dejure.org/2009,21784)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2009 - 1 S 25.09 (https://dejure.org/2009,21784)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 1 S 25.09 (https://dejure.org/2009,21784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständige Ordnungsbehörde für die Durchsetzung eines Werbeverbots für Glücksspiele im Internet gegen Störer, die Glücksspiele weder veranstalten noch vermittelnde bei länderübergreifender Veranstaltung der beworbenen Glücksspiele

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständige Ordnungsbehörde für die Durchsetzung eines Werbeverbots für Glücksspiele im Internet gegen Störer, die Glücksspiele weder veranstalten noch vermittelnde bei länderübergreifender Veranstaltung der beworbenen Glücksspiele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 25.09
    Darauf deutet jedenfalls der Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom 22. Februar 2008 (13 B 1215/07) hin, in der sich Ausführungen dazu finden, dass eine Untersagungsverfügung im Internetbereich vor dem Hintergrund des bundesweit Geltung beanspruchenden Werbeverbots im Internet nicht unzumutbar sei (bei juris, Rn. 153; so auch BayVGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 10 Cs 09.1184 u. 09.1185 - juris, Rn. 25 f. und Senatsbeschluss vom 16. März 2009 - OVG 1 S 224.08 - juris Rn. 19; abweichend für die behördliche Forderung, den Zugang zum "niedersächsischen Internet" zu sperren, unter ausführlicher Darstellung der Problematik: NdsOVG, Beschluss vom 3. April 2009, a.a.O., bei juris Rn. 49 ff.).

    Schließlich spricht nach der Prüfung des Senats alles dafür, dass der GlüStV auch diese früher erteilten Erlaubnisse erfasst und die durch sie vermittelten Berechtigungen, mögen sie etwa die Ausübung der Aktivitäten im Internet, insbesondere auch darin stattfindende Bewerbung, gestattet haben, nicht unangetastet fortbestehen, ohne dass hiergegen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden könnten ( zum Ganzen vgl. Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 2009 - OVG 1 S 213 und 215.08 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; ferner NdsOVG, Beschluss vom 3. April 2009 - 11 ME 399/08 - NVwZ 2009, 1241, juris Rn. 45 f.; 56).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - 1 S 224.08

    Untersagung von Werbung für Sportwetten: Zwangsgeldverhängung bei Werbung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 25.09
    Darauf deutet jedenfalls der Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom 22. Februar 2008 (13 B 1215/07) hin, in der sich Ausführungen dazu finden, dass eine Untersagungsverfügung im Internetbereich vor dem Hintergrund des bundesweit Geltung beanspruchenden Werbeverbots im Internet nicht unzumutbar sei (bei juris, Rn. 153; so auch BayVGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 10 Cs 09.1184 u. 09.1185 - juris, Rn. 25 f. und Senatsbeschluss vom 16. März 2009 - OVG 1 S 224.08 - juris Rn. 19; abweichend für die behördliche Forderung, den Zugang zum "niedersächsischen Internet" zu sperren, unter ausführlicher Darstellung der Problematik: NdsOVG, Beschluss vom 3. April 2009, a.a.O., bei juris Rn. 49 ff.).

    Diese Zuständigkeiten im Bereich durch den GlüStV begründeter öffentlich-rechtlicher Pflichten verdrängen kraft Spezialität die Anwendung des Rundfunkstaatsvertrages und die Zuständigkeit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 16. März 2009 - OVG 1 S 224.08 - a.a.O., und vom 8. April 2009 - OVG 1 S 212.08 - n. veröffentl., S. 7 des Beschlussabdrucks; hierzu auch für die dortige Rechtslage: BayVGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 10 Cs 08.2399 - juris, Rn. 32 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 25.09
    Darauf deutet jedenfalls der Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom 22. Februar 2008 (13 B 1215/07) hin, in der sich Ausführungen dazu finden, dass eine Untersagungsverfügung im Internetbereich vor dem Hintergrund des bundesweit Geltung beanspruchenden Werbeverbots im Internet nicht unzumutbar sei (bei juris, Rn. 153; so auch BayVGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 10 Cs 09.1184 u. 09.1185 - juris, Rn. 25 f. und Senatsbeschluss vom 16. März 2009 - OVG 1 S 224.08 - juris Rn. 19; abweichend für die behördliche Forderung, den Zugang zum "niedersächsischen Internet" zu sperren, unter ausführlicher Darstellung der Problematik: NdsOVG, Beschluss vom 3. April 2009, a.a.O., bei juris Rn. 49 ff.).
  • VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184

    Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 25.09
    Darauf deutet jedenfalls der Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom 22. Februar 2008 (13 B 1215/07) hin, in der sich Ausführungen dazu finden, dass eine Untersagungsverfügung im Internetbereich vor dem Hintergrund des bundesweit Geltung beanspruchenden Werbeverbots im Internet nicht unzumutbar sei (bei juris, Rn. 153; so auch BayVGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 10 Cs 09.1184 u. 09.1185 - juris, Rn. 25 f. und Senatsbeschluss vom 16. März 2009 - OVG 1 S 224.08 - juris Rn. 19; abweichend für die behördliche Forderung, den Zugang zum "niedersächsischen Internet" zu sperren, unter ausführlicher Darstellung der Problematik: NdsOVG, Beschluss vom 3. April 2009, a.a.O., bei juris Rn. 49 ff.).
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 25.09
    Diese Zuständigkeiten im Bereich durch den GlüStV begründeter öffentlich-rechtlicher Pflichten verdrängen kraft Spezialität die Anwendung des Rundfunkstaatsvertrages und die Zuständigkeit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 16. März 2009 - OVG 1 S 224.08 - a.a.O., und vom 8. April 2009 - OVG 1 S 212.08 - n. veröffentl., S. 7 des Beschlussabdrucks; hierzu auch für die dortige Rechtslage: BayVGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 10 Cs 08.2399 - juris, Rn. 32 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08

    Glücksspiel: Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Berliner

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 25.09
    Diese Zuständigkeiten im Bereich durch den GlüStV begründeter öffentlich-rechtlicher Pflichten verdrängen kraft Spezialität die Anwendung des Rundfunkstaatsvertrages und die Zuständigkeit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 16. März 2009 - OVG 1 S 224.08 - a.a.O., und vom 8. April 2009 - OVG 1 S 212.08 - n. veröffentl., S. 7 des Beschlussabdrucks; hierzu auch für die dortige Rechtslage: BayVGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 10 Cs 08.2399 - juris, Rn. 32 f.).
  • LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 16 S 57/09

    Keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur

    Die von den Klägern vertretene gegenteilige Ansicht, nach der die Wasserzähler zum Sondereigentum gehörten mit der Folge fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung, stellt lediglich eine Mindermeinung dar, der nicht gefolgt werden kann (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 16.06.2009, 1 S 25/09, Tz. 59 - 1 zitiert nach juris).
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